Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, an welchen Magdeburger Schulen eine Verbesserung der Luftqualität zwingend notwendig erscheint bzw. der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten sinnvoll ist. Im Ergebnis der Prüfung sollen Maßnahmen (bspw. der Einsatz zusätzlicher Partikelfilter oder der Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme) zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen werden bzw. an geeigneten Stellen mobile Luftreinigungsgeräte installiert werden.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss sowie den Ausschuss für Bildung, Schule und Sport.
Begründung:
Die Verbreitung des Coronavirus greift auch bei Kindern immer mehr um sich. Zunehmend werden aus Magdeburger Schulen Infektionen gemeldet. Das Umweltbundesamt hat folgende Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen zur Reduzierung der Ausbreitung von SARS-CoV-2-Viren herausgegeben:
- In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen.
- In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
- Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen, sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann.
Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall).
Regelmäßiges Lüften allein mindert die Gefahr nicht. Ist in einem Klassenraum eine Person infektiös wird diese, trotz ausreichendem Lüften und bei Einhaltung der Abstandsregelungen, statistisch gesehen eine weitere Person infizieren. Daher sollten, zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Familien und unter Berücksichtigung der räumlichen Begebenheiten, sämtliche mögliche Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu senken und eine rasante Ausbreitung der SARS-CoV-2-Viren zu verhindern. Zur Kostenreduzierung könnte in Erwägung gezogen werden, keine Geräte zu kaufen, sondern zu mieten.
Lydia Hüskens Burkhard Moll Carola Schumann